Wie funktioniert die Qualitätskontrolle von Fahrzeugangeboten für ELN?
Die ELN-Börse macht folgende Unterscheidungen der von Ihnen angebotenen Fahrzeuge
- Bestellfahrzeuge
- Frei konfigurierbar
- Fest vorbestellt (im Vorlauf)
- Lagerfahrzeuge
- Neuwagen
- Jung- Jahreswagen
- Gebrauchtwagen
Dabei werden von uns folgende beiden Darstellungsarten unterschieden
- Veröffentlichung in der ELN-Börse
- Veröffentlichung nur auf der eigenen Infoseite des anbietenden Großhändlers ("Unsere Fahrzeug-Angebote")
Ihre Angebotsdaten werden, nachdem Sie sie zu uns übertragen haben, einer automatischen Prüfung unterzogen und je nachdem, ob hierbei ein Fehler auftritt, werden diese Angebote in der ELN-Börse nicht dargestellt. Angebote die eines unserer nachfolgenden Qualitätskriterien nicht erfüllen werden daher nur auf der eigenen Info-Seite des Anbietenden dargestellt und sind von einer Veröffentlichung in der allgemeinen ELN-Börse ausgeschlossen. Dieser Ausschluß hat zur Folge, dass kein Wiederverkäufer dieses Angebot sieht und für eigene Zwecke kalkulieren und anbieten kann. Diese („fehlerhaften“) Angebote können Sie anhand einer Markierung mit einem (!) neben der Angebotsnummer auf Ihrer persönlichen Großhändler-Info-Seite erkennen.
Das Ergebnis dieser Überprüfung, der sogen. Import-LOG-Bericht, wird Ihnen automatisch zu jedem Datenimport per email zugesendet - aus diesem Import-LOG können Sie sehr einfach erkennen, wenn sich bei einem Ihrer Angebote ein Fehler eingeschlichen haben sollte.
Auflistung der für uns wichtigen Qualitätskriterien:
- Bestellfahrzeug fest vorbestellt
- Ein fest vorbestelltes Fahrzeug befindet sich im sogenannten Vorlauf
- Für den Endkunden besteht keine Konfigurationmöglichkeit und die Lieferung erfolgt zu einem festen Lieferdatum in der Zukunft.
- Ein Lieferdatum in der Vergangenheit ist aus unserer Sicht ein Fehler.
- Neuwagen
- Ein Neuwagen besitzt keine Erstzulassung und hat eine Laufleistung unter 100km
- Sofern zu diesem Angebot die Laufleistung > 100km ist, ist dies aus unserer Sicht ein Fehler.
- Eine zusätzliche Verfeinerung des Begriffs Neuwagen ist: Neuwagen mit Tageszulassung
- Sofern zu diesem Angebot die Laufleistung > 100km ist, ist dies aus unserer Sicht ein Fehler.
- Jungwagen
- Ein Jungwagen hat eine Erstzulassung, die nach unserer Definition tagesaktuell nicht mehr als 24 Monate zurückliegt
- Ein Jungwagen sollte eine Laufleistung > 100km haben, ansonsten liegt hier aus unserer Sicht ein Eingabefehler vor.
- Jahreswagen
- Unter Jahreswagen verstehen wir Angebote, die eine Erstzulassung haben, die tagesaktuell zwischen 10 und 14 Monaten in der Vergangenheit liegen.
- Ein Jahreswagen sollte eine Laufleistung > 100km haben, ansonsten liegt hier aus unserer Sicht ein Eingabefehler vor.
- Gebrauchtwagen
- Im ELN haben wir seit April 2007 eine neue Kategorie (3-4-5) für Gebrauchtwagen aufgenommen. Ein Gebrauchtwagen hat eine Erstzulassung, die tagesaktuell mehr als 24 Monate zurückliegt. (ein Fahrzeug, dessen Erstzulassung 24Monate und 1 Tag zurückliegt ist ein Gebrauchtwagen.)
- Wir haben für unsere Börse Gebrauchtwagen bis maximal 5 Jahre zugelassen.
- Gebrauchtwagen älter als 60 Monate, werden von der Börse ausgenommen und nur auf der Info-Seite angezeigt
- Gebrauchtwagen < 2.500,00 Euro werden von der Börse ausgenommen.
- Fahrzeugbeschreibung
- Zu jedem Angebot, unabhängig davon, ob es sich um ein Bestellfahrzeug oder ein Lagerfahrzeug handelt, gehört nach unserer Meinung eine aussagefähige Auflistung der Serienausstattungen.
- Eine Beschreibung < 200 Zeichen ist aus unserer Sicht unzureichend und dieses Angebot wird von der Börse ausgenommen.