AGB
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen, bei Nutzfahrzeugenbis sechs Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abge-schlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichnetenKaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder dieLieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zuunterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedür-fen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.II. Preise. . .III. Zahlung1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegen-standes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn dieGegenforderung des Käufers umstritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; einZurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen ausdem Kaufvertrag beruht.IV. Lieferung und Lieferverzug1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werdenkönnen, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Lieferter-mins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit demZugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruchauf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeitdes Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer dar-über hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung ver-langen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gemäß Satz 1 eineangemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatzstatt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchs-tens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person desöffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigenberuflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeitausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durchZufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzun-gen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferungeingetreten wäre.3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten,kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfristin Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6dieses Abschnitts.4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebs-störungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hin-dern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbartenFrist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termineund Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.Führen entsprechende Störungen zu einem Lieferungsaufschub von mehr als vier Mo-naten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben da-von unberührt.5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungendes Lieferungsumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehal-ten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessendes Vekäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Herstellerzur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oderNummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.V. Abnahme1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugangder Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäu-fer von seinen gesetzlichen Rechten gebrauch machen.2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. DerSchadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höherenoder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.VI. Eigentumsvorbehalt1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund desKaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer einejuristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögenoder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerbli-chen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehaltauch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufendenGeschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zuste-henden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht aufden Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegen-stand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für dieübrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemesseneSicherung besteht.Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahr-zeugbriefes dem Verkäufer zu.2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung undnimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darübereinig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes imZeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglichnach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl desKäufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der DeutschenAutomobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käu-fer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. DieVerwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes.Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käuferniedrigere Kosten nachweist.3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstandweder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.VII. Sachmangel1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetz-lichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervonabweichend gilt für Nutzfahrzeuge eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn derKäufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Son-dervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübungseiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie fürdie Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei ande-ren, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkanntenBetrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zuunterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftlicheBestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich derKäufer an dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vomHersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbe-reiten Betrieb zu wenden.c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablaufder Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kauf-vertrages geltend machen.3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprü-che nicht berührt.VIII. Haftung1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieserBedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde,so haftet der Verkäufer beschränkt:Die Haftung besteht nur bei Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten und ist auf denbei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschrän-kung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schadendurch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung(ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwai-ge damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oderZinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schädenwird nicht gehaftet.2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftungdes Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einerGarantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unbe-rührt.3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsge-hilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässig-keit verusrsachte Schäden.IX. Gerichtsstand1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbin-dung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließli-cher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstandim Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-haltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsortzum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchendes Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf vonfabrikneuen Kraftfahrzeugen und AnhängernUnverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahr zeuggewerbe e.V. (ZDK), des Verbandes der Automobilin-dustrie e.V. (VDA) und des Verbandes der Impor teure von Kraftfahr zeugen e.V. (VDIK), Stand: Januar 2002