AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhänger.

A Vertragsabschluß

1, Der Käufer ist an den Auftrag bis zur Auslieferung gebunden.
2, Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die gegengezeichnete Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat.
3, Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
4, Die Übertragung von Rechten aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Verkäufers.

B Preis

1, Vereinbarte Preise sind 4 Monate ab Vertragsabschluß verbindlich.

C Zahlung - Zahlungsverzug

1, Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch 8 Tage nach der Bereitstellungsanzeige, fällig.
Sondervereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

D Lieferung und Lieferverzug

1, Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich geregelt werden;entsprechendes ist im Auftrag zu vereinbaren.

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Sitz des Verkäufers.