Heitmeyer GmbH & Co. KG

...wenn`s ums Auto geht

Schlosserstraße 7

D-51789 Lindlar

Tel.: 02266 4726-36

Fax.: 02266 3766

eMail: U.Knetsch@Heitmeyer.de


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AGB

I. Vertragsabschluß
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden, Zusicherungen und nachträglichen Vertragsänderungen, sind schriftlich niederzulegen. Übertragungen von Rechten und Pflichten, sowie Ansprüchen des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Sämtliche Lagerfahrzeuge unterliegen dem Zwischenverkauf.

II. Preise
Der Preis der Fahrzeuge versteht sich freibleibend, ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. der deutschen Umsatzsteuer von derzeit 19 %, Irrtum vorbehalten. Tax free ? Lieferungen / Nettopreis - Lieferungen sind, wenn vereinbart, als solche im Vertrag besonders ausgewiesen.

III. Zahlung
Der Kaufpreis ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeuges und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Anzahlungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung vom Käufer geleistet. Verzugszinsen werden mit 6 % über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
Sicherstellungen, wenn vereinbart, wie Bankgarantien, Akkreditive, Bürgschaften, Deposit?s etc werden nur in der vom Verkäufer vorgegebener Art, Umfang und Fristen akzeptiert.

IV. Lieferung und Abnahme
Lieferfristen beginnen mit der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer. Diese sind, soweit nicht ausdrücklich auf dem Bestellformular vermerkt, unverbindlich. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, z. B. durch Exportstop, Auslieferstop an Wiederverkäufer, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, für den Fall, dass die Auslieferung des bestellten Fahrzeuges aufgrund von der Firma Heitmeyer GmbH & Co.KG nicht zu vertretene Umstände nicht durchgeführt werden kann, insbesondere bei Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, vom vorliegenden Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer kann aufgrund v. g. Umstände in keiner Weise Schadensersatz von der Firma Heitmeyer GmbH & Co.KG beanspruchen. Bei Überschreiten des verbindlichen Liefertermins hat der Käufer das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Bei Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins von mehr als 6 Wochen muss der Käufer dem Verkäufer eine Nachfrist von weiteren maximal 3 Wochen zugestehen.
Transportfreigaben werden nach vollständiger Bezahlung erteilt. Werksseitige Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen, z. B. Herstellerprospekten, über Lieferumfang, Leistung, Maße, Betriebsstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstandes sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Dies ist bedingt durch übliche werkseitige Änderungen während der laufenden Produktion und die übliche Serienstreuung. Haben Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden. EU ? Fahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung abweichen.
Deutsche Fahrzeuge, wenn vereinbart, verfügen über die deutsche Dokumentation, wie deutsches Serviceheft / Garantieheft / Inspektionsscheckheft und deutsche Bedienungsableitung.
Das von einem autorisierten Vertragshändler abgestempelte Garantie- bzw. Inspektionsscheckheft ist im Lieferumfang enthalten und wird mit dem Fahrzeug oder spätestens nach vier Wochen dem Käufer übergeben. Selbstverständlich ist dieses Serviceheft in der Sprache des Landes, aus dem das Fahrzeug eingeführt wurde, gedruckt. Benutzerhandbücher oder Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache sind bei EU ? Fahrzeugen nicht immer im Lieferumfang enthalten, wenn dies nicht der Fall ist, natürlich in der Sprache des Landes aus dem das Fahrzeug eingeführt wurde. Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 8 Werktagen nach Mitteilung über die Bereitstellung zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von vier Tagen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertraglichen Leistungen abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Das gleiche gilt, wenn der Käufer unberechtigt die Vertragserfüllung verweigert.

V. Garantie & Gewährleistung
Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Fahrzeuge mit Kfz-Brief, der deutschen StVZO entsprechend und , auszuliefern, sofern bei Vertragsabschluss nichts Anderes vereinbart wurde. Dem Käufer wird bei Fahrzeugübergabe oder spätestens 4 Wochen danach eine Garantieurkunde oder ein Inspektionsscheckheft / Serviceheft ausgehändigt. Dieses Dokument enthält einen Nachweis über die durchgeführte Auslieferungsinspektion und den Firmenstempel eines vom Kraftfahrzeughersteller autorisierten Vertragshändlers. Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellerwerkes. Der Verkäufer versichert ausschließlich Fahrzeuge von autorisierten Vertragshändlern der EU und deutsche Fahrzeuge zu vertreiben, die mit einer einheitlichen EU-weiten Werksgarantie ausgestattet sind. Der Verkäufer gibt keinerlei Garantie. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eventuelle Garantiefälle vor der Behebung durch einen autorisierten Vertragshändler vom Hersteller als Garantiefall anerkannt werden müssen. Bei einer solchen Anerkennung sind wir gerne behilflich.

VI. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.

VII. Haftung
Der Verkäufer haftet für Schäden ? gleich aus welchem Rechtsgrund ? nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

VIII. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

IX. Schlussklausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt diese die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.